Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Del Sole Elektro AG, nachfolgend „Unternehmer“ genannt, und ihren Bestellern.
1.1 Massgebend für die Lieferung und die Ausführung von Montagearbeiten sind in folgender Reihenfolge:
a. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
b. Angebote
c. SIA-Normen
d. Pläne und technische Angaben des Bestellers
1.2 Anlagebeschriebe, Entwürfe, Modelle, Pläne, Zeichnungen und Berechnungen sind Eigentum des Unternehmers und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Drittpersonen zugänglich gemacht werden. Offerten dürfen ohne Genehmigung nicht kopiert oder als Ausschreibung verwendet werden.
1.3 Ein Auftrag wird üblicherweise schriftlich abgeschlossen. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig; eine mündliche Auftragserteilung ist für beide Parteien ebenfalls rechtsverbindlich.
1.4 Wo nicht ausdrücklich spezifiziert, ist der Unternehmer in der Fabrikatswahl frei.
1.5 Der Aufwand für erfolglose Angebote kann vom Unternehmer dem Besteller verrechnet werden.
1.6 Der Unternehmer kann zur Erfüllung der Leistungen Partner oder Dritte beiziehen.
Der Besteller stellt dem Unternehmer kostenlos und termingerecht alle für seine Leistungen erforderlichen Daten, Informationen, Prüfmuster, technischen sowie sonstigen Einrichtungen sowie – falls notwendig – eine Begleitperson zur Verfügung. Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich auch auf Vorgänge und Unterlagen, die erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden.
3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
3.2 Die Preise für Montagearbeiten verstehen sich inklusive Arbeitslöhne sowie Lieferung der notwendigen Materialien bis zur Verwendungsstelle auf der Arbeitsstelle.
3.3 Der Stundenansatz für Regie- und Zusatzarbeiten beträgt CHF 123.00 exkl. MwSt., sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Solange der Besteller die gelieferten Produkte und Leistungen nicht vollständig bezahlt hat, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnort des Bestellers auf dessen Kosten eintragen zu lassen. Der Unternehmer kann die Herausgabe solcher Produkte verlangen, wenn die Zahlung nach erfolgter schriftlicher Mahnung nicht geleistet wird.
Mit Auftragserteilung erteilt der Besteller dem Unternehmer zudem das Recht, für Forderungen aus Lieferungen und Arbeiten das Bauhandwerkerpfandrecht auf dessen Kosten beim zuständigen Gericht anzumelden.
5.1 Der Ablauf der Bauarbeiten muss für die Montage ein ungehindertes, zweckentsprechendes und kontinuierliches Arbeiten ermöglichen.
5.2 Der Besteller hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Montage ungehindert erfolgen kann. Verzögerungsbedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
5.3 Baustrom, Wasser, Gerüste sowie Lift- und Kranbenützung gehen zu Lasten des Bauherrn.
5.4 Dem Unternehmer ist durch die Bauleitung ein abschliessbarer, trockener und gut beleuchteter Lager- und Arbeitsraum mit Netzsteckdose kostenlos zur Verfügung zu stellen.
6.1 Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeit auf Wunsch des Bestellers wird inklusive allfälliger Gebühren in Rechnung gestellt.
6.2 Erschwerende Umstände, die bei Angebotsabgabe nicht vorhersehbar waren, werden dem Besteller unverzüglich inklusive Mehrkosten mitgeteilt.
6.3 Reisezeiten, Reisekosten sowie Ausfallzeiten infolge lokaler Feiertage oder bauseitiger Unterbrechungen werden zusätzlich verrechnet.
6.4 Bauseitige Apparate: Auspacken, Transport, Montage und Anschluss nicht durch den Unternehmer gelieferter Apparate werden in Rechnung gestellt.
6.5 Vorzeitige Inbetriebsetzungen auf Anordnung der Bauleitung oder des Bestellers werden inklusive EW-Gebühren und Umtriebe verrechnet.
7.1 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Verluste oder Schäden sind unverzüglich festzustellen und zu melden.
7.2 Restmaterialien bleiben bei Montagearbeiten Eigentum des Unternehmers.
8.1 Regiearbeiten werden zu den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Ansätzen verrechnet und verstehen sich netto ohne Skonto.
8.2 Material- und Apparatepreise gelten ab Lager. Transportkosten werden separat in Rechnung gestellt.
8.3 Spezialwerkzeuge werden pro Betriebsstunde verrechnet.
8.4–8.7 Schäden und Aufwendungen im Zusammenhang mit Demontagen, verdeckten Leitungen oder bauseitigen Abdeckungen gehen – sofern kein grobfahrlässiges Verhalten des Unternehmers vorliegt – zu Lasten des Auftraggebers.
9.1–9.5 Inspektions-, Prüf- und Beratungsleistungen erfolgen gemäss den vereinbarten Rahmenbedingungen. Für Schäden aus Schalthandlungen sowie für Anlagen, die Anforderungen nicht erfüllen, wird keine Haftung übernommen.
10.1–10.6 Liefer- und Montagetermine werden individuell vereinbart. Verzögerungen infolge höherer Gewalt begründen keine Schadenersatzansprüche oder Rücktrittsrechte.
11.1 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Teil- und Akontozahlungen bleiben vorbehalten.
11.2 Verzugszins: 5 % pro Jahr ab Fälligkeit.
11.3 Mahnspesen:
12.1–12.11 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäss OR. Die Haftung des Unternehmers ist auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln beschränkt. Für Fremdfabrikate gelten ausschliesslich die Garantien der Hersteller.
13.1 Diese AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Verträge.
13.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Offerten sind 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Vereinbarte Preise bleiben während 12 Monaten verbindlich. Danach können neue Ansätze gemäss EIT.swiss angewendet werden.
15.1 Aufträge können mündlich, schriftlich oder gemäss OR zustande kommen.
15.2 Offertanfragen sind kostenpflichtig. Der Aufwand wird mit CHF 123.00 exkl. MwSt. pro Arbeitsstunde verrechnet. Bei Auftragserteilung kann dieser Aufwand nach Vereinbarung erlassen werden.
Für alle Streitigkeiten gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Del Sole Elektro AG.
Gültig ab: 01.01.2026